5) Höhere Mathematik: Eine Funktion (wie f(x) in Aufgabe 4) ist an einer bestimmten Stelle nicht differenzierbar und trotzdem integierbar. Als Begründung hört man manchmal: "an den Unstetigkeitsstellen stellt man sich die Fläche durch eine vertikale Linie begrenzt vor, sodass der eingeschlossene Flächeninhalt endlich ist und damit integierbar ist".
Diese Begründung ist natürlich vollkommener Unsinn.