Die erste Regel von Mendel

Die Grundlage der Genetik im Biologieunterricht stellen die sogenannten Mendel-Regeln. Die Mendel-Regel (insgesamt drei Regeln) geben die “Gesetzmäßigkeiten” bei der Vererbung von Genen wieder (siehe hierzu auch Kapitel: Grundlage der Mendel-Regeln)

Die erste Mendelsche Regel (“Uniformitätsregel”)

Die erste Mendelsche Regel gibt die “Gesetzmäßigkeiten” bei der Vererbung von Merkmalen von der Elterngeneration auf die 1. Nachfolgegeneration an. Diese erste Mendelsche Regel (auch als Uniformitätsregel bezeichnet) besagt, dass die Nachkommen von reinerbigen Rassen (=homozygot), die sich nur in einem Merkmal unterscheiden (z.B. Blütenfarbe), alle Nachkommen (F1-Generation) den gleichen Genotyp und den gleichen Phänotyp haben. Daher wird diese Regel auch als Uniformitätsregel bezeichnet, da (unter den oben genannten Voraussetzung) alle Nachkommen (F1-Generation) das gleiche Merkmal zeigen.

Dabei sind für die Ausprägung des Merkmals je nach Erbgang eine von drei Möglichkeiten möglich

  • Dominant-rezessiver Erbgang: Die F1-Generation hat denselben Phänotyp wie ein Elternteil. Beispiel: Bei Erbsen ist die rote Blütenfarbe dominant gegenüber der weißen Blütenfarbe (Anlage für weiße Blüten ist rezessiv). Werden nun reinerbige rotblühende und reinerbige weißblühende Erbsen gekreuzt, hat die F1-Generation ein Allel für weiß und ein Allel für rot vererbt bekommen, sie sind heterozygot. Trotzdem ist die F1-Generation rotblühend, weil rot gegenüber weiß dominant ist.
  • Intermediärer Erbgang: Die F1-Generation hat eine Mischform der elterlichen Merkmale. Beispiel: Blütenfarbe von Mirabilis jalapa: Werden rot- und weißblühtige Exemplare gekreuzt, so haben alle F1-Nachkommen rosafarbene Blüten.
  • Kodominanter Erbgang: F1-Generation bildet beide Merkmale der Eltern separat aus. Beispiel:  Allele A und B im AB0-System der menschlichen Blutgruppen.
Autor: , Letzte Aktualisierung: 05. Dezember 2022