Die Grundlage der Genetik im Biologieunterricht stellen die sogenannten Mendel-Regeln. Die Mendel-Regel (insgesamt drei Regeln) geben die “Gesetzmäßigkeiten” bei der Vererbung von Genen wieder (siehe hierzu auch Kapitel: Grundlage der Mendel-Regeln)
Die erste Mendelsche Regel gibt die “Gesetzmäßigkeiten” bei der Vererbung von Merkmalen von der Elterngeneration auf die 1. Nachfolgegeneration an. Diese erste Mendelsche Regel (auch als Uniformitätsregel bezeichnet) besagt, dass die Nachkommen von reinerbigen Rassen (=homozygot), die sich nur in einem Merkmal unterscheiden (z.B. Blütenfarbe), alle Nachkommen (F1-Generation) den gleichen Genotyp und den gleichen Phänotyp haben. Daher wird diese Regel auch als Uniformitätsregel bezeichnet, da (unter den oben genannten Voraussetzung) alle Nachkommen (F1-Generation) das gleiche Merkmal zeigen.
Dabei sind für die Ausprägung des Merkmals je nach Erbgang eine von drei Möglichkeiten möglich