Die mendelschen Regeln beschäftigen sich mit dem Vererbungsvorgang bei Merkmalen, deren Ausprägung von nur einem Gen bestimmt wird und gelten nur für diploide Organismen mit haploiden Keimzellen (von beiden Eltern je ein Chromosomensatz).
Mendelsche Gesetze
Gesetz der Uniformität (unter Einschluss der Reziprozität), 1. Mendelsche Regel:
Kreuzt man zwei reinerbige Rassen, die sich an einem oder mehreren Genloci unterscheiden, haben alle F1-Nachkommen (Hybriden) den gleichen Genotyp und den gleichen Phänotyp.
Dabei sind für die Ausprägung des Merkmals je nach Erbgang eine von drei Möglichkeiten möglich:
- Dominant-rezessiver Erbgang: Die F1-Generation hat denselben Phänotyp wie ein Elternteil. Beispiel: Bei Erbsen ist die rote Blütenfarbe dominant gegenüber der weißen Blütenfarbe (Anlage für weiße Blüten ist rezessiv). Werden nun reinerbige rotblühende und reinerbige weißblühende Erbsen gekreuzt, hat die F1-Generation ein Allel für weiß und ein Allel für rot vererbt bekommen, sie sind heterozygot. Trotzdem sind ist die F1-Generation rotblühend, weil rot gegenüber weiß dominant ist.
- Intermediärer Erbgang: Die F1-Generation hat eine Mischform der elterlichen Merkmale. Beispiel: Blütenfarbe von Mirabilis jalapa: Werden rot- und weißblütige Exemplare gekreuzt, so haben alle F1-Nachkommen rosafarbene Blüten.
- Kodominanter Erbgang: F1-Generation bildet beide Merkmale der Eltern separat aus. Beispiel: Allele A und B im AB0-System der menschlichen Blutgruppen.