Bildung der Perfektform im Deutschen

Bei der Bildung der Perfekt-Formen eines Verbs muss ebenfalls zwischen stark und schwach gebeugten Verben unterschieden werden. Das Perfekt der schwachen Verben wird aus dem Stamm des Verbs gebildet. Vor den Stamm des Verbs wird das Präfix ge- und nach dem Stamm das Suffix -t angefügt. Bei den unregelmäßigen Verben tritt eine Änderung des Stammvokales ein und in der Regel mit dem Präfix ge- und dem Suffix -en versehen. Zusätzlich wird die Präsensform von sein oder haben (in der jeweils richtigen Personenform) bei der Bildung des Perfekts benötigt.

Bildung der Perfektformen im Deutschen

Wie bereits erwähnt wird das Perfekt aus der Präsensform von “sein” oder “haben” und dem sog. Partizip II gebildet. Die Partizip-II-Form eines regelmäßigen Verbs wird durch das Präfix ge-, der Stammform und dem Suffix -t gebildet (z.B. ge- lern -t). Oft stellt sich die Frage, wann man die finite Form von “sein” oder “haben” verwendet. Hier gilt eine Richtlinie: Bei Verben der Bewegung wird die Perfektform normalerweise mit der finiten Form von “sein” gebildet, alle anderen Verben werden mit “haben” gebildet.

Bildung der Präsensformen von haben und sein

sein haben
ich
bin
ich
habe
du
bist
du
hast
er/es/sie
ist
er/es/sie
hat
wir
sind
wir
haben
ihr
seid
ihr
habt
sie
sind
sie
haben

Beispiel:
Infinitiv (lernen) -> Verbstamm (lern) -> Präfix + Suffix an den Verbstamm (gelernt) -> bei “lernen” handelt es sich um keine Bewegung, also benötigt man die entsprechende Präsensform von “haben” -> 1. Person Perfekt (ich habe gelernt).

Achtung bei der Bildung der Perfektformen:

  • Starke Verben bzw. unregelmäßige Verben bilden die Perfektform nicht durch das Präfix ge- und das Suffix -t.
  • Wie bei der Bildung der Präsensform gilt: endet der Stamm des Verbs bei regelmäßigen Verben auf d oder t, wird bei der Bildung der Perfektform nicht das Suffix “-t” sondern “et” angefügt.
  • Enden Verben mit -ieren wird die Perfektform bzw. Partizip II Form ohne das Präfix ge- gebildet.
Autor: , Letzte Aktualisierung: 18. April 2023