Ein Satz ist eine sprachliche Einheit, die relativ selbstständig und abgeschlossen ist. Damit diese Einheit in sich logisch und geschlossen ist, benötigt man einige Satzbestandteile.
Das Prädikat als Satzbestandteil
Zentrum eines jeden Satzes ist das Prädikat, dass in einem Satz durch ein Verb gebildet wird. Das Prädikat beschreibt eine Handlung, Tätigkeit oder Zustand und sagt damit aus, was das Subjekt tut oder erleidet. Deshalb kommt dem Prädikat eine wichtige Bedeutung zu. Bei Prädikaten wird unterschieden zwischen einfachem und mehrgliedrigem Prädikat.
Das einfache Prädikat ist identisch mit dem finiten Verb. “Finit” bedeutet, dass das Verb aus dem infinitiven Verb (Infinitiv) nach Person, Numerus, Tempus und Modus gebeugt (konjugiert) ist (z.B. reden -> er redet).
Das mehrgliedrige Prädikat besteht aus dem finiten sowie einem infiniten Prädikatsteil oder einem Verbzusatz (d.h. dem Verb wird ein Präfix angefügt z.B. zusammenfinden). Der infinite Prädikatsteil (wie der Begriff “infinit” bereits sagt) ist nicht nach Person, Numerus, Tempus und Modus bestimmt. Finiter und infiniter Prädikatsteil treten nur zusammen auf und in der Regel bei zusammengesetzten Zeitformen, beim Ausdruck der Modalität (z.B. wollen -> er will Deutsch lernen) sowie beim Passiv. Die Hilfsverben bzw. Modalverb (z.B. haben, wollen) bilden dabei das finite Prädikatsteil.
Das Subjekt als Satzbestandteil
Das Subjekt ist ein weiterer Satzbestandteil, der für einen vollständigen Satz benötigt wird. Das Subjekt steht für ein Lebewesen oder Ding, über das etwas ausgesagt wird bzw. auf das sich das Prädikat bezieht. Das Subjekt steht immer im Nominativ und antwortet auf die Frage: wer oder was? (mit Hilfe dieser Frage lässt sich in einem zusammengesetzten Satz das Subjekt leicht vom Objekt unterscheiden). Zwischen dem Subjekt und dem Prädikat besteht immer grammatische Kongruenz in Numerus und Genus.
Das Objekt als Satzbestandteil
Ein Objekt stellt eine Ergänzung in einem Satz dar, auf das Prädikat und Subjekt bezieht. Aus diesem Grund werden Objekte auch oftmals als Satzergänzung bezeichnet. Objekte als Satzbestandteile kann man erkennen, dass sie nicht im Nominativ stehen und auch keine Antwort auf die Frage “wer oder was, sondern “wen oder was”, “für wen” … u.s.w.
Teilt man Objekte als Satzbestandteile, so gibt es gibt zwei Untergruppen: einerseits die kasusbestimmten Objekte (Genitivobjekt, Dativobjekt und Akkusativobjekt) und die Objekte mit Präpositionen.
Kasusbestimmte Objekte: Bei dieser Klasse von Objekten wird der Kasus des Objektes direkt durch das Prädikat vorgegeben. Kasusbestimmte Objekte sind dabei Genitivobjekt, Dativobjekt und Akkusativobjekt.
* Das Genitivobjekt ist eine Satz-Ergänzung im Genitiv. Erkennbar ist das Genitiv an dem Kasus (Genitiv) und es antwortet auf die Frage wessen.
* Das Dativobjekt ist eine Satz-Ergänzung im Dativ. Erkennbar ist das Dativobjekt, da es auf die Frage wem? antwortet. In der Regel nennt das Dativobjekt vorwiegend jemand oder etwas, dem sich ein Geschehen zuwendet.
* Das Akkusativobjekt ist eine Satz-Ergänzung im Akkusativ. Erkennbar ist das Akkusativobjekt, da es auf die Frage wen? antwortet. In der Regel beschreibt das Akkusativobjekt eine Person oder eine Sache, die von einer Tätigkeit oder Handlung betroffen ist.
Objekte mit Präpositionen (Präpositionalobjekt): Das sog. Präpositionalobjekt ist ein Objekt mit einer bestimmten, vom Verb
geforderten Präposition. Diese Fälle sind komplizierter, da Präpositionen den Genitiv, Dativ oder Akkusativ erzwingen (je nach Präposition -> siehe auch: die Präposition als Sprachbestandteil). Erkennbar sind Präpositionalobjekte daran, dass das Objekt eine Präposition benötigt und nicht ersetzt werden kann; zusätzlich wird das Präpositionalobjekt durch die Präposition erfragt:
z.B. er achtet auf sein Auto -> Frage: “auf wen” achtet er?
Die Adverbialbestimmung als Satzbestandteil
Unter der Adverbialbestimmung versteht man einen Satzbestandteil, der die Umstände eines Geschehens näher beschreibt. In der deutschen Sprache gibt es meherere Adverbialbestimmungen. So gibt es Adverbialbestimmungen des Ortes, der Zeit, der Art und Weise und des Grundes.
* Adverbiale Bestimmungen des Ortes geben Ort, Richtung und Herkunft an und sind erkennbar, da sie auf die Fragen: wo? wohin? woher? antworten.
*Adverbiale Bestimmungen der Zeit geben Zeitpunkt und zeitliche Dauer einer Handlung an und sind erkennbar, da sie auf die Fragen: wann? wie oft? wie lange? seit wann? bis wann? antworten.
* Adverbiale Bestimmungen der Art und Weise geben Quantität, Grad und Intensität einer Handlung an und sind erkennbar, da sie auf die Fragen: wie? wieviel? wie sehr? antworten.
*Adverbialbestimmungen des Grundes werden nochmals unterteilt in
1. Kausalbestimmung, die einen Grund oder eine Ursache angibt und auf die Frage warum? antwortet:
2. Adverbialbestimmung der Bedingung, die auf die Frage in welchem Fall? unter welcher Bedingung? antwortet.
3. Adverbialbestimmung des Zieles, die einen Zweck angibt und die Frage wozu? in welcher Absicht? beantwortet.
Das Attribut als Satzbestandteil
Attribute beschreibt Substantiven, Pronomen, Adjektiven und Adverbien in einem Satz näher und sind daher eine Beifügung. Durch seine Funktion, andere Satzteile näher zu bestimmen und ist es selbst Teil eines Satzgliedes. Das Attribut hat aus diesem Grund immer ein Bezugswort (Substantive, Pronomen …) und kann von diesem auch nicht getrennt werden. Dies kann man einfach durch die sog. Verschiebeprobe bzw. Umstellprobe überprüfen. z.B. der junge Mann -> der Mann junge.
Attribute werden nochmals unterteilt in vorangestelltes Attribut (steht das Attribut links von einem Bezugswort, spricht man von einem Linksattribut), z.B. der junge Mann und in nachgestelltes Attribut (steht das Attribut rechts von einem Bezugswort, spricht man von einem Rechtsattribut) wie z.B. der Mann dort.