Das einfache Prädikat ist identisch mit dem finiten Verb. “Finit” bedeutet, dass das Verb aus dem infinitiven Verb (Infinitiv) nach Person, Numerus, Tempus und Modus gebeugt (konjugiert) ist (z.B. reden -> er redet).
Teilt man Objekte als Satzbestandteile, so gibt es gibt zwei Untergruppen: einerseits die kasusbestimmten Objekte (Genitivobjekt, Dativobjekt und Akkusativobjekt) und die Objekte mit Präpositionen.
Kasusbestimmte Objekte: Bei dieser Klasse von Objekten wird der Kasus des Objektes direkt durch das Prädikat vorgegeben. Kasusbestimmte Objekte sind dabei Genitivobjekt, Dativobjekt und Akkusativobjekt.
* Das Genitivobjekt ist eine Satz-Ergänzung im Genitiv. Erkennbar ist das Genitiv an dem Kasus (Genitiv) und es antwortet auf die Frage wessen.
* Das Dativobjekt ist eine Satz-Ergänzung im Dativ. Erkennbar ist das Dativobjekt, da es auf die Frage wem? antwortet. In der Regel nennt das Dativobjekt vorwiegend jemand oder etwas, dem sich ein Geschehen zuwendet.
* Das Akkusativobjekt ist eine Satz-Ergänzung im Akkusativ. Erkennbar ist das Akkusativobjekt, da es auf die Frage wen? antwortet. In der Regel beschreibt das Akkusativobjekt eine Person oder eine Sache, die von einer Tätigkeit oder Handlung betroffen ist.
Unter der Adverbialbestimmung versteht man einen Satzbestandteil, der die Umstände eines Geschehens näher beschreibt. In der deutschen Sprache gibt es meherere Adverbialbestimmungen. So gibt es Adverbialbestimmungen des Ortes, der Zeit, der Art und Weise und des Grundes.
* Adverbiale Bestimmungen des Ortes geben Ort, Richtung und Herkunft an und sind erkennbar, da sie auf die Fragen: wo? wohin? woher? antworten.
*Adverbiale Bestimmungen der Zeit geben Zeitpunkt und zeitliche Dauer einer Handlung an und sind erkennbar, da sie auf die Fragen: wann? wie oft? wie lange? seit wann? bis wann? antworten.
* Adverbiale Bestimmungen der Art und Weise geben Quantität, Grad und Intensität einer Handlung an und sind erkennbar, da sie auf die Fragen: wie? wieviel? wie sehr? antworten.
*Adverbialbestimmungen des Grundes werden nochmals unterteilt in
1. Kausalbestimmung, die einen Grund oder eine Ursache angibt und auf die Frage warum? antwortet:
2. Adverbialbestimmung der Bedingung, die auf die Frage in welchem Fall? unter welcher Bedingung? antwortet.
3. Adverbialbestimmung des Zieles, die einen Zweck angibt und die Frage wozu? in welcher Absicht? beantwortet.
Attribute werden nochmals unterteilt in vorangestelltes Attribut (steht das Attribut links von einem Bezugswort, spricht man von einem Linksattribut), z.B. der junge Mann und in nachgestelltes Attribut (steht das Attribut rechts von einem Bezugswort, spricht man von einem Rechtsattribut) wie z.B. der Mann dort.
1.
Als Satzbestandteile werden die Bausteine eines Satzes bezeichnet, die für seine syntaktische und semantische Struktur notwendig sind. Sie umfassen Subjekt, Prädikat, Objekt, Adverbialbestimmungen und Attribute. Zum Beispiel im Satz “Die Katze schläft auf dem Sofa”, ist “Die Katze” das Subjekt, “schläft” das Prädikat und “auf dem Sofa” die Adverbialbestimmung.
2.
Das Subjekt ist der Handlungsträger eines Satzes. Es ist das, was die Handlung durchführt oder von der Handlung betroffen ist. Zum Beispiel im Satz “Der Hund bellt”, ist “Der Hund” das Subjekt.
3.
Das Prädikat gibt die Handlung oder den Zustand an, der im Satz vollzogen oder dargestellt wird. Im Satz “Das Kind spielt”, ist “spielt” das Prädikat.
4.
Ein Objekt ist ein Satzbestandteil, der in einer Beziehung zum Prädikat steht und dessen Information vervollständigt. Es gibt verschiedene Arten von Objekten, darunter Akkusativ-, Dativ- und Genitiv-Objekte. Im Satz “Der Junge isst einen Apfel“, ist “einen Apfel” das Akkusativ-Objekt.
5.
Eine Adverbialbestimmung gibt zusätzliche Informationen zu Ort, Zeit, Art und Weise oder Grund der Handlung im Satz. Im Satz “Sie läuft schnell”, ist “schnell” die Adverbialbestimmung der Art und Weise.
6.
Ein Attribut ist ein Satzbestandteil, der eine nähere Bestimmung eines Nomens oder Pronomens liefert. Es konkretisiert oder beschreibt diese weiter. Im Satz “Die alte Frau läuft”, ist “alte” das Attribut, das das Subjekt “Frau” näher bestimmt.
7.
Das Subjekt ist der Handlungsträger in einem Satz, während das Objekt in einer Beziehung zum Prädikat steht und dessen Information vervollständigt. Das Subjekt führt die Handlung durch, auf das Objekt wirkt die Handlung.
8.
Das Prädikat gibt die Handlung oder den Zustand an, der im Satz vollzogen oder dargestellt wird, während die Adverbialbestimmung zusätzliche Informationen zu Ort, Zeit, Art und Weise oder Grund der Handlung liefert.
9.
Ein Attribut ist ein Satzbestandteil, der eine nähere Bestimmung eines Nomens oder Pronomens liefert, während ein Objekt ein Satzbestandteil ist, der in einer Beziehung zum Prädikat steht und dessen Information vervollständigt.
10.
Subjekt: “Die fleißige Schülerin”; Prädikat: “lernt”; Akkusativ-Objekt: “für ihre bevorstehende Prüfung”; Orts-Adverbialbestimmung: “in der Bibliothek”; Attribut: “fleißige“, “bevorstehende“.