Zu einem “gepflegten” Englisch (v.a. in der schriftlichen Korrespondenz) gehört auch die Beherrschung der Gross- und Kleinschreibung im Englischen. Im Prinzip sind die Regeln der englischen Sprache einfacher und übersichtlicher als im Deutschen und umfassen drei grundsätzliche Regeln:
Wie bereits erwähnt, gibt es drei Grundregeln, nach denen Wörter mit einem großem Anfangsbuchstaben (capital letter) geschrieben werden:
Die beiden Regeln “das erste Wort eines Satzes” und “das Personalpronomen I” werden immer groß geschrieben sind realtiv einfach und bedürfen keiner weiteren Erklärung. Anders sieht es z.B. bei Eigennamen und Titeln aus.
Leider gibt es eine lange Liste von sogenannten Sonderfällen und Ausnahmen, wann ein Name gross oder klein geschrieben wird. Einige Regeln sind aber eindeutig:
Schwieriger wird es bei den Regeln zu Titel und Amtsbezeichnungen:
Grunsätzlich gilt:
Bei diesen Regeln ist aber zu Beachten, dass Eigennamen, die zu Gattungsnamen geworden sind, klein geschrieben werden. Weiterhin werden auch allgemeine Personenbezeichnungen oder Amtsbezeichnungen keingeschrieben, grundsätzlich gilt hierbei: Wenn eher das Amt als die Person beschrieben werden soll, wird die Amtsbezeichnung klein geschrieben.