Die mendelschen Regeln beschäftigen sich mit dem Vererbungsvorgang bei Merkmalen, deren Ausprägung von nur einem Gen bestimmt wird und gelten nur für diploide Organismen mit haploiden Keimzellen (von beiden Eltern je ein Chromosomensatz).
Spaltungsgesetz, 2. Mendelsche Regel:
Um die 2. Mendelsche Regel zu verstehen bzw. Anzuwenden, solle noch einmal die 1. Mendelsche Regel wiederholt werden. Bei der 1. Mendelschen Regel wird die Vererbung von Eltern auf die Kinder untersucht (F1-Generation).
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei einem dominant-rezessivem Erbgang setzt sich ein Merkmal durch.
Beim intermediären Erbgang setzt sich kein Merkmal durch.
Die 2. Mendelsche Regel befasst sich mit der F2-Generation, den Kindern der F1-Generation bzw Enkel der Eltern. Dazu wird die F1-Generation gekreuzt.
Auch bei dieser Regel gibt es zwei Möglichkeiten:
Dominant-rezessivem Erbgang
Beispiel: Die F1-Generation weisen bei Blüten die Erbinformationen für weiß und rot auf. Nun kann die Erbinformation rot-rot vererbt werden, daraus entsteht eine rote Blüte (da rot als dominant angenommen wird). Es kann rot-weiß vererbt werden, dabei entsteht auch rot. Wird hingegen die Erbinfomation weiß-weiß vererbt, entsteht eine weiße Blüte.
Die F2-Generation erhält von der F1-Generartion (von beiden Eltern) die Erbinformation “rot”, dann hat auch der Nachkomme eine rote Blüte. Andererseits kann die Erbinformation rot und weiß vererbt werden, bei diesem intermediären Erbgang entsteht dann eine Mischungsfarbe aus rot und weiß (rosa). Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit, dass zweimal die Erbinformation weiß vererbt wird, dann entsteht auch ein Nachkomme mit weißer Blüte.
Intermediäre Vererbung