Das Adverb als Sprachbestandteil

Ein Verb bezeichnet Tätigkeiten, Zustände oder Vorgänge in einem Satz, wobei die Verbformen, je nach Person, Zahl, Zeit und Genus verändert werden. Die diese Veränderung der Verbform wird als Konjugation bezeichnet.

Arten von Verben

Verben kann man je nach Betrachtungsweise in unterschiedliche Gruppen einteilen.

  • Vollverben und Hilfsverben
Eine grundlegende Einteilung von Verben ist in Vollverben und Hilfsverben. Vollverben sind Verben, die alleine das Prädikat bilden können, während Hilfsverben zur Bildung der Zeitformen, zum Ausdruck der Modalität sowie des Passives verwendet werden. Zusätzlich kommen Hilfsverben im Regelfall nur zusammen mit einem Vollverb vor. Hilfsverben sind die Verben: haben, sein, werden, scheinen, wollen, sollen, müssen, dürfen, können und mögen.

Trotzdem sollte erwähnt werden, dass das Vollverb nur Präsens und Präteritum sowie Konjunktiv I und II eigene Formen bildet bzw. kein weiteres (Hilfs)verb benötigt. Für die anderen (Zeit)Formen werden zusätzlich die Hilfsverben haben, sein und werden benötigt

  • Persönliche und unpersönliche Verben
Verben (hierbei sind die Vollverben gemeint) lassen sich aber auch in persönliche und unpersönliche Verben einteilen. Persönliche Verben sind die Verben, die in allen drei Personen verwendet werden können. Unpersönliche Verben sind (in der Regel) die Verben, die im Allgemeinen mit 3. Person Singular (“es”) verbunden werden bzw. die nur in Zusammenhang mit bestimmten Personen bzw. Personalpronomen verwendet werden können (z.B. das Verb missglücken).
  • Einteilung nach Verwendung der Verben
    1. Tätigkeitsverben: Mit Tätigkeitsverben wird ausgedrückt, dass jemand etwas tut bzw. eine Tätigkeit ausübt (z.B. schwimmen)
    2. Vorgangsverben: Vorgangsverben drucken eine Veränderung aus, die sich an einer Person, einem Gegenstand vollzieht: Dabei wird ein Prozess, ein Vorgang oder ein Ablauf beschrieben (z.B. fallen).
    3. Zustandsverben: Zustandsverben drücken einen Zustand, ein Bestehen, ein Sein,

eine Lage, etwas Bleibendes, etwas sich nicht Veränderndes aus (z.B stehen).

  • Einteilung in reflexive und nicht-reflexive (reziproke) Verben

Hierbei unterscheidet man, in welcher Beziehung das Verb (als Prädikat) mit dem Subjekt steht.

  1. Reflexive Verben sind Verben, bei denen die Person (die im Satz das Objekt bildet) identisch ist mit der Person des Subjekts. Beispiele: sich etwas ansehen, sich etwas ausdenken, ….. (Beispiel: ich sehe mir den Film an)
  2. Reziproke Verben sind Verben, die eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Personen ausdrücken. Daher sind in einem Satz mit reziproken Verben auch mindestens zwei Personen beteiligt sein. Beispiele: argumentieren, duellieren (Beispiel: wir duellieren uns)
Autor: , Letzte Aktualisierung: 04. März 2023