Bei dem Sprach- bzw. Satzbestandteil “Partizip” handelt es sich (je nach Art des Partizips) um einen oft verwendeten Sprachbestandteil. In der deutschen Sprache gibt es gibt zwei Partizipien, das Partizip I (auch Partizip Präsens bezeichnet) und das Partizip II (auch Partizip Perfekt bezeichnet). Das Partizip I kann in einem Satz attributiv (=Partizipialattribut) verwendet werden, d.h. das Partizipialattribut steht zwischen Artikel und Nomen und charakterisiert das Nomen näher (z.B. das schlafende Kind). Diese Attribute werden dekliniert, je nachdem, ob das Nomen maskulin, feminin oder neutral ist, im Singular oder im Plural steht. Das Partizip II hingegen ist ein wichtiger Bestandteil von zusammengesetzten Zeitformen, wie beispielsweise das Perfekt oder das Plusquamperfekt.
Wie bereits erwähnt, kann das Partizip I attributiv verwendet werden. Das Partizip I bezeichnet andauernde (aktive) Vorgänge. Die Bildung des Partizip I ist relativ einfach. Es wird durch Anfügen von -d an den Infinitiv eines Verbs gebildet (z.B. schlafen -> schlafend). Das Partizip I wird als Attribut (Funktion eines Adjektivs) verwendet, im Unterschied dazu kann das Partizip I nicht als Prädikatsteil gebraucht werden. Aufgrund der attributiven Verwendung wird das Partizip I wie ein Adjektiv dekliniert. Achtung: Das Partizip I von reflexiven Verben benötigt ein Reflexivpronomen, z.B. das sich waschende Kind.
Das Partizip II ist die Grundform vieler zusammengesetzter Zeitformen, daher ebenfalls als Sprachbestandteil wichtig wie das Partizip I. Die Bildung des Partizip II ist erheblich schwieriger, hier muss zwischen stark konjugierten (sog. starken) und regelmäßigen (in der Regel schwachen Verben) unterschieden werden.
Bei starken Verben handelt es sich ohne Ausnahme um unregelmäßige Verben. Bei den starken Verben erfolgt die Bildung des Partizip II durch Anhängen von -(e)n an den Verbstamm und Veränderung des Stammvokals, sowie durch das voranstellen des Präfix ge- (Beispiel: gehen -> gegangen). Für die Änderung des Stammvokales gibt es zwar viele Regeln, es empfiehlt sich aber die starken bzw. unregelmäßigen Verben (auswendig) zu kennen.
Bei fast allen schwachen Verben (kaum Ausnahmen, daher empfiehlt es sich die unregelmäßigen Verben auswendig zu lernen) handelt es sich um regelmäßige Verben, deren Partizip II nach festen Regeln gebildet wird. Das Partizip II wird durch Anhängen von -t an den Verbstamm gebildet. Endet der Stamm auf -d / -t, wird anstelle von -t ein -et angehängt. Zusätzlich wird das Präfix ge- dem Verbstamm vorangestellt. (z.B. bilden -> Stammverb bild (Infinitiv ohne -en) -> gebildet).
Aus dem bisher erwähnten ist schlüssig, warum dieser Sprachbestandteil mit “Partizip” bezeichnet wird. Die Bezeichnung leitet sich von Partizipation (Teilhabe) ab und verdeutlicht somit, dass ein Partizip die Eigenschaften sowohl von Adjektiven als auch von Verben annehmen kann.
Zusätzlich gibt es noch ein paar besonderheiten, auf die man achten sollte: