Transitive und intransitive Verben

Wie bereits im Kapitel “Partizip als Sprachbestandteil” erläutert, ist es von großer Bedeutung (v.a. für die Sprachanalytik) Verben in transitive und intransitive Verben einzuteilen. Die sog. Transitivität gibt an, wie viele Sprachbestandteile ein Satz haben muss (bei einem bestimmten Verb), damit er grammatikalisch vollständig ist.

Transitive und intransitive Verben

Transitive Verben sind Verben, die in einem grammatikalisch vollständigen Satz ein Subjekt und ein Objekt (z.B. ein Akkusativobjekt) verlangen. Intransitive Verben sind solche, die neben dem Subjekt keinen weiteren Bestandteil im Satz erfordern.

Allgemein gültig ist folgende Regel: Verben, die ein Akkusativobjekt in einem vollständigen Satz verlangen, das zugleich im Passivsatz zum Subjekt wird, werden als transitive Verben bezeichnet. Alle übrigen Verben werden als intransitive Verben bezeichnet (die Regel zu transitiv/intransitiv ist teilweise ein wenig schwammig, da es viele Verben gibt, die transitiv und intransitiv vorkommen).

Eine andere “Regel” zur Einteilung von transitiven und intransitiven Verben ist folgende Richtlinie: Die transitiven Verben beschreiben eine Handlung, während die intransitiven Verben das Ergebnis einer Handlung oder eines Zustands zeigen.

Aus diesem Grund können transitive Verben die Passivform bilden, während intransitive Verben in der Regel kein Passiv bilden können.

Autor: , Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2023