“Alkohole” (bzw. Alkanole) sind chemische Verbindungen, die dem Fachgebiet der organischen Chemie zugeordnet werden, aus einem Kohlenwasserstoffgrundgerüst bestehen und an die eine oder mehrere an Kohlenstoffatome gebundene Hydroxygruppen (-OH) vorhanden sind. Durch die Vermischung der Begriffe “Alkohol, Ethanol und Spiritus” vor allem im Alltagssprachgebrauch, werden die Begriffe heute teilweise missverständlich verwendet. Ethanol und Brennspiritus gehören zur Stoffklasse der Alkohole. Brennspiritus ist zu 94% Ethanol dem sogenannte Vergällungsmittel zugesetzt werden, damit Brennspiritus von der Branntweinsteuer befreit ist.
Sowohl Ethanol und Brennspiritus haben gemeinsam, dass es sich hierbei um eine farblose, leichtentzündliche und stechend riechende Flüssigkeit handelt. Ethanol und Brennspiritus gehören zur Stoffklasse der Alkohole (fachlich korrekt: Alkanole). Umgangssprachlich werden aber Ethanol und Brennspiritus auch oft als Alkohol bezeichnet. Sowohl Ethanol und Brennspiritus ist eine organische Kohlenwasserstoffverbindung mit der Formel C2H5-OH.
Zu den Unterschieden: Brennspiritus ist eine “Lösung” aus mit mindestens 94 % Ethanol und einem Vergällungsmittel. Daher hat Brennspiritus auch einen kleineren Anwendungsbereich als reiner Ethanol. Brennspiritus wird in der Regel als Brennstoff, Reinigungs- und Lösemittel eingesetzt (und manchmal auch als Frostschutzmittel), während Ethanol noch in medizinischen oder kosmetischen Produkten eingesetzt wird (oder eben auch weitgehend als Genußmittel).
Da in Laboren oft viel “Ethanol” als Reinigungsmittel verwendet wurden (oder teilweise bei der Lackherstellung) und für Ethanol die Branntweinsteuer fällig wird, hat man “Brennspiritus” eingeführt. Brennspiritus ist im Wesentlichen steuerfreier Ethanol. Damit der Brennspiritus aber nicht (steuerfrei) für die Herstellung von Genußmitteln verwendet wird, werden dem Ethanol noch Vergällungsmittel zugesetzt. Damit ist diese Form des Ethanols für den Menschen nicht genießbar.
Die am häufigsten verwendeten Vergällungsmittel sind der Petrolether (Gemisch aus Kohlenwasserstoffen z.B. Pentan und Hexan) oder Methylethylketon. Diese Vergällungsmittel, die dem Ethanol zugesetzt werden, haben in der Regel ähnliche Siedepunkte wie Ethanol, so dass sie auch nicht durch destillative Trennmethoden entfernt werden können. Zudem bildet Ethanol mit den zugesetzten Vergällungsmittel ein azeotropes Gemisch, dass destillativ nicht getrennt werden kann.