Die Chemie (bzw. der Chemieunterricht) befasst sich im Rahmen von chemischen Reaktionen nicht nur mit quantitativen Aussagen (“welche Menge an Reaktionsprodukt entsteht), sondern auch mit qualitativen Aussagen (“wie schnell läuft eine chemische Reaktion ab”). Das Teilgebiet, das sich mit dem zeitlichen Verlauf von Reaktionen beschäftigt, wird als “Kinetik” bezeichnet und gehört zur Physikalischen Chemie.
Im Rahmen der Allgemeinen Chemie geht es nicht um eine genaue Aussage bzw. Berechnung von Reaktionsgeschwindigkeiten. Hierbei soll ein einfacher qualitativer Zusammenhang zwischen Reaktionsgeschwindigkeit und Reaktionstemperatur “erlernt” werden. Die Aussage “je höher die Temperatur bei einer Reaktion ist, desto schneller verlauft diese chemische Reaktion” ist aber dann doch etwas zu wenig. Die in der Allgemeinen Chemie verwendete Regel ist die sogenannte RGT-Regel (Reaktionsgeschwindigkeit-Temperatur-Regel, nach dem “Entdecker” wird diese Regel auch als van’t Hoff-Regel bezeichnet). Diese (Fast)regel besagt, dass sich bei einer Temperaturerhöhung von 10 K die Reaktionsgeschwindigkeit (im Durchschnitt) verdoppelt und beschreit daher den Zusammenhang der Geschwindigkeit einer chemischen Reaktion und der Temperatur.
Die RGT-Regel ist keine Gesetzmäßigkeit und auch keine feststehende -immer gülitige- Regel, auch wenn sie prinzipiell für chemische Reaktionen anwendbar ist (auch bei biologischen Prozessen). Dies liegt daran, dass die RGT-Regel nur in bestimmten Temperaturen gute Vorhersagen ermöglicht. So liegt der Gültigkeitsbereich der RGT-Regel bei biochemischen zw. physiologischen Prozessen bei -10°C bis + 50°C (enzymatischen Reaktionen). Bei den “restlichen” Reaktionen liegt der Gültigkeitsbereich der RGT-Regel etwa im Bereich -50°C bis + 250°C. Auch hier gilt natürlich als Voraussetzung, dass sich die Ausgangsstoffe bei diesem Temperaturbereich nicht zersetzen oder entzünden (Flammpunkt).